Theoretische Ausbildung
Die Gesamtstundenzahl der theoretischen Ausbildung ist durch das Krankenpflegegesetz mit 2.100 Stunden (plus 10 Prozent Vorhaltekapazität) vorgegeben.
- Der theoretische Unterricht erfolgt in Blockwochen und Studientagen.
- Der Einführungsblock beträgt acht Wochen und bereitet auf den praktischen Einsatz vor.
- Der Kurs startet mit maximal 25 Auszubildenden.
- Betreut wird jede Klasse durch einen Kursleiter oder eine Kursleiterin.
Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Wissensgrundlagen:
- Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften (950 Stunden)
- Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin (500 Stunden)
- Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften (300 Stunden)
- Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft (150 Stunden)
- Zur Verteilung (200 Stunden)