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Ambulanz für neuromuskuläre Erkrankungen und Integriertes Myasthenie-Zentrum (iMZ)

Das Behandlungsteam (v.l.): Sandra Beu, Prof. Dr. Christian Dohmen, Dr. Julia Kaiser, Helga Reese, Dr. Hella Schmitz
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In der Ambulanz für neuromuskuläre Erkrankungen betreuen wir Patient*innen mit Erkrankungen der peripheren Nerven, Muskeln und der Motoneurone. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Behandlung der Myasthenia gravis und des Lambert-Eaton-Syndroms in unserer schon seit Jahren etablierten Myasthenie-Spezialambulanz (iMZ).

Wann kann ich die Ambulanz für neuromuskuläre Erkrankungen nutzen?

Die Überweisung kann bei Verdacht auf eine neuromuskuläre Erkrankung erfolgen oder wenn diese bereits diagnostiziert wurde. Überweisen können alle Hausärzt*innen und Fachärzt*innen. Der Überweisungsschein muss zum ersten Termin mitgebracht werden. Zu den neuromuskulären Erkrankungen zählen unter anderem:

G12.- Spinale Muskelatrophie und verwandte Syndrome
G14 Postpolio-Syndrom
G60.- Hereditäre und idiopathische Neuropathie
G61.- Polyneuritis
G70.- Myasthenia gravis und sonstige neuromuskuläre Krankheiten
G71.- Primäre Myopathien
G72.3 Sonstige Myopathien: Periodische Lähmung
G72.4 Entzündliche Myopathie, anderenorts nicht klassifiziert
G72.88 Sonstige näher bezeichnete Myopathien
G73.0* Myastheniesyndrome bei endokrinen Krankheiten
G73.1* Lambert-Eaton-Syndrom
G73.2* Sonstige Myastheniesyndrome bei Neubildungen
G73.3* Myastheniesyndrome bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten
G73.4* Myopathie bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
G73.5* Myopathie bei endokrinen Krankheiten
G73.6* Myopathie bei Stoffwechselkrankheiten
M33.- Dermatomyositis-Polymyositis
M36.0* Dermatomyositis-Polymyositis bei Neubildungen (bei C00-D48†)
M60.1- Interstitielle Myositis

Welches Leistungsspektrum umfasst die Ambulanz?

  • Zur Diagnosestellung und Differentialdiagnostik neuromuskulärer Erkrankungen stehen uns unter anderem Elektrophysiologische Diagnostik (Neurographie und Elektromyographie) und gezielte Labordiagnostik, Weiterleitung zur Durchführung genetischer Untersuchungen sowie Indikationsstellung zur Durchführung einer Nerven- oder Muskelbiopsie zur Verfügung.
  • Im Behandlungsteam arbeiten Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen (Neurologie, Kardiologie, Pneumologie) zusammen.
  • Weitere erforderliche Fachrichtungen können hinzugezogen werden. (Informationen zu kooperierenden Fachärzt*innen und Institutionen) (PDF, 134 kB)
  • Wir beraten Betroffene zu medikamentöser Therapie einschließlich Immuntherapien als Infusion.
  • Wir bieten in unserer Klinik neben der ambulanten auch stationäre Behandlungsmöglichkeiten und eine eigene neurologische Intensivstation.
  • Wir beziehen weitere Behandlungsmöglichkeiten wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie mit in die Behandlung ein.
  • Auch beraten wir zu Angeboten, die beim täglichen Umgang mit der Erkrankung hilfreich sein können, wie zum Beispiel Angebote von Selbsthilfeorganisationen.

Wie lange dauert die Behandlung?

Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung. Je nach notwendiger Therapie kann es sein, dass nach Klärung der Diagnose die weitere medizinische Versorgung außerhalb der Ambulanz für neuromuskuläre Erkrankungen erfolgt.

Was passiert, wenn die Behandlung beendet ist?

Die Patient*innen können sich jederzeit dafür entscheiden, ihre Behandlung in den gewohnten Strukturen der üblichen fachärztlichen Versorgung fortzuführen. Zum Abschluss der Behandlung in unserer Ambulanz für neuromuskuläre Erkrankungen erhalten Patient*innen und weiterbehandelnde Ärzt*innen eine schriftliche Information über die bisherigen Maßnahmen, Ergebnisse der Behandlung und das weitere Vorgehen.

Welche diagnostischen Möglichkeiten bieten wir?

Die Differentialdiagnostik in unserer Funktionsabteilung umfasst sämtliche Methoden zur Erkennung und Zuordnung von neuromuskulären Erkrankungen. In Zusammenarbeit mit der Abteilungen für Thoraxchirurgie des Helios Klinikums Bonn/Rhein-Sieg und des St.-Marienhospitals Bonn werden Thymektomien durchgeführt. Im Anschluss daran bieten wir eine postoperative Nachbetreuung in unserer Klinik an, die mit einer engen Zusammenarbeit zu internistischen Fachdisziplinen einhergeht.

Hinweise zur Überweisung

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Die Überweisung kann bei Verdacht auf eine neuromuskuläre Erkrankung erfolgen oder wenn diese bereits gesichert ist. Überweisen können Hausärzt*innen, andere Vertrags-Fachärzt*innen oder Krankenhausärzt*innen am Ende eines Krankenhausaufenthalts. Bei Beteiligung der hinzuzuziehenden Fachärzt*innen ist ebenso eine Überweisung notwendig.

Eine Überweisung ist für vier Quartale ausreichend.

Bitte lassen Sie auf der Überweisung folgendes vermerken:
→ „Überweisung an: Neurologie“
→ „Diagnose/Verdachtsdiagnose: [Verdacht auf oder gesicherte Diagnose neuromuskuläre Erkrankung ICD 10 Codierung]“

Auf dem Überweisungsformular ist ein Kreuz bei „Behandlung gemäß §116b SGB V“ wünschenswert; der Status in der Ambulanz erhält an der letzten Stelle „01“. Das behandelnde ASV-Team ist frei wählbar.

Weitere Informationen/Links

Patienteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), Stand Februar 2016

Bundesverband ambulante spezialfachärztliche Versorgung e.V.: Informationen zur ASV

ASV-Servicestelle: Der Versorgungsbereich im Überblick

Zertifizierungen

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LVR-Klinik Bonn

Kaiser-Karl-Ring 20
53111 Bonn

Telefon +49 (0) 228 551-1
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