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Kostenübernahme & Therapieaufbau

Finanzierung und Krankmeldung

  • Die Kosten für Therapie, Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
  • Die Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) über die gesamte Dauer der Behandlung beinhaltet alle im gesetzlichen Rahmen festgelegten Fortzahlungen von Lohn/Gehalt und Sozialbeiträgen.
  • Den Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten stellen die Mitarbeitenden der Bonner Stottertherapie.

Facharztstandard

  • Gewährleistung des Facharztstandards durch ärztliche Verordnung der Therapie und regelmäßige Visiten
  • Eingangsuntersuchung durch eine*n neurologische*n Fachärztin / Facharzt
  • Bei Bedarf Miteinbezug psychotherapeutischer und anderer medizinischer Fachkräfte

Gruppe

  • Altersbereich: Die Gruppe besteht aus jugendlichen (ab 14 Jahren) und erwachsenen Stotternden aus dem gesamten Bundesgebiet.
  • Einzugsgebiet: Gesamtes Bundesgebiet und deutschsprachiges Ausland
  • Positive Gruppendynamik: Alle Teilnehmenden einer Gruppe durchlaufen die gesamte Therapie gemeinsam.

Wochenendheimfahrten

  • Jedes Wochenende von Freitagmittag bis Sonntagabend bzw. Montagmorgen
  • Erfolgreiche Umsetzung der neu erlernten Therapieihnalte am Heimatort
  • Beantragung der Fahrtkostenübernahme bei der Krankenkasse möglich

Schule

  • Täglicher Unterricht in Kleingruppen in der angrenzenden Paul-Martini-Schule
  • Enge Abstimmung der Unterrichtsinhalte mit der Heimatschule
  • Dadurch häufig Verbesserung der schulischen Leistungen durch Steigerung der mündlichen Beteiligung nach Therapieende

Zertifizierungen

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Kontakt

LVR-Klinik Bonn

Kaiser-Karl-Ring 20
53111 Bonn

Telefon +49 (0) 228 551-1
Telefax +49 (0) 228 551-2867

E-Mail klinik-bonn@lvr.de