Kostenübernahme & Therapieaufbau
Finanzierung und Krankmeldung
- Die Kosten für Therapie, Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
- Die Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeit) über die gesamte Dauer der Behandlung beinhaltet alle im gesetzlichen Rahmen festgelegten Fortzahlungen von Lohn/Gehalt und Sozialbeiträgen.
- Den Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten stellen die Mitarbeitenden der Bonner Stottertherapie.
Facharztstandard
- Gewährleistung des Facharztstandards durch ärztliche Verordnung der Therapie und regelmäßige Visiten
- Eingangsuntersuchung durch eine*n neurologische*n Fachärztin / Facharzt
- Bei Bedarf Miteinbezug psychotherapeutischer und anderer medizinischer Fachkräfte
Gruppe
- Altersbereich: Die Gruppe besteht aus jugendlichen (ab 14 Jahren) und erwachsenen Stotternden aus dem gesamten Bundesgebiet.
- Einzugsgebiet: Gesamtes Bundesgebiet und deutschsprachiges Ausland
- Positive Gruppendynamik: Alle Teilnehmenden einer Gruppe durchlaufen die gesamte Therapie gemeinsam.
Wochenendheimfahrten
- Jedes Wochenende von Freitagmittag bis Sonntagabend bzw. Montagmorgen
- Erfolgreiche Umsetzung der neu erlernten Therapieihnalte am Heimatort
- Beantragung der Fahrtkostenübernahme bei der Krankenkasse möglich
Schule
- Täglicher Unterricht in Kleingruppen in der angrenzenden Paul-Martini-Schule
- Enge Abstimmung der Unterrichtsinhalte mit der Heimatschule
- Dadurch häufig Verbesserung der schulischen Leistungen durch Steigerung der mündlichen Beteiligung nach Therapieende