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LiGa - Leben in Gastfamilien

Das Leben in Gastfamilien ist eine besondere Form des ambulanten betreuten Wohnens. Es handelt sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe des Landschaftsverbands Rheinland. Auf der Grundlage einer individuellen Hilfeplanung erhalten die Klient*innen ein persönliches Budget, aus welchem die Hilfeleistungen der Gastfamilie sowie des begleitenden LiGa-Teams finanziert werden.

Unser Fachteam, bestehend aus pflegerischen und sozialarbeiterischen Mitarbeiter*innen, bietet für Menschen mit einer psychischen oder geistigen Behinderung die Vermittlung in eine Gastfamilie an. Innerhalb der Gastfamilie sollen die Klient*innen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.

Wir unterstützen, begleiten und beraten die Klient*innen und die Gastfamilie bei der Umsetzung des Zusammenlebens durch regelmäßige Hausbesuche. Besondere psychiatrische Fachkenntnisse der Gastfamilie sind nicht erforderlich. Durch die individuelle Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben steigt die Lebensqualität der Klient*innen. Neben einer dauerhaften Beheimatung in einer Gastfamilie kann unser Angebot aber auch zu einer fortschreitenden Selbstständigkeit, und somit perspektivisch zu einer weniger eng betreuten Wohnform der Klient*innen führen.

Zielgruppe: Wer ist das, den ich dort betreuen soll?

Das Leben in Gastfamilien kommt für Menschen in Betracht, die aufgrund von Krankheitsfolgen entweder nicht mehr oder noch nicht wieder in der Lage sind, eigenständig in einer eigenen Wohnung zu leben. Die Klient*innen benötigen Anregung und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags, bei der Gestaltung von Beziehungen, der Tagesstrukturierung, ihrer Freizeitgestaltung und bei der Gesundheitsfürsorge.

Häufig leiden sie unter mangelndem Antrieb, sozialen Ängsten, depressiven Verstimmungen und Verlust der früheren Leistungsfähigkeit. Von einer Vermittlung ausgeschlossen sind Menschen, die zu aggressivem Verhalten neigen, akut selbstmordgefährdet sind, ihr Suchtverhalten nicht kontrollieren können oder bettlägerig pflegebedürftig sind.

Gastfamiilen: Was wünschen wir uns von den Gastfamilien?

Die Gastfamilien stellen mindestens ein möbliertes Zimmer und die Nutzung des gemeinsamen Wohnbereichs zur Verfügung. Wir erwarten von den Familien die Bereitschaft, eine Gastbewohnerin / einen Gastbewohner freundlich und engagiert und mit einer notwendigen Gelassenheit wie ein Familienmitglied bei sich aufzunehmen. Die Familien sollen in der Lage sein, sich in einzufühlen und auf störendes Verhalten angemessen zu reagieren. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft, mit den Mitarbeitern unseres Fachteams eng und vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.

Unsere Gastfamilien werden in einem von unserem Fachteam durchgeführten Bewerbungsverfahren ausgewählt.

Wie läuft die Vermittlung?

Interessierte Familien oder auch Einzelpersonen werden nach telefonischer Vorinformation von uns zu Hause besucht. Im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs werden die räumlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft. Erscheint die Familie für eine Zusammenarbeit geeignet, wird ein/e passende/r Klient/in der Familie im Rahmen eines unverbindlichen Hausbesuchs vorgestellt, um beiden Seiten Gelegenheit zu geben, sich kennen zu lernen. Danach kann ein mehrtägiges Probewohnen in der Gastfamilie folgen. Bei einem positiven Verlauf des Probewohnens kann der Klient oder die Klientin nach Klärung der kostentechnischen Fragen bei der Gastfamilie einziehen.

Unsere Leistung: Die Betreuung durch die Profis

Bereits in der Vermittlungsphase werden Sie von einem unserer Mitarbeiter begleitend unterstützt. Dieser Mitarbeiter wird dann auch nach der Aufnahme der Klientin oder des Klienten für Sie zuständig sein. Die Besuchsfrequenz orientiert sich an den Bedürfnissen der Familie und ihrem neuen Gast. Wir besuchen Sie in der Regel wöchentlich. In Krisensituationen wird die Betreuungsintensität intensiviert, so dass ein stationärer Aufenthalt oftmals vermieden werden kann. Die psychiatrische Betreuung übernimmt ein niedergelassener Facharzt bzw. eine niedergelassene Fachärztin. Ein Hausarzt trägt die allgemeinmedizinische Verantwortung.

Die Aufgabe der Mitarbeiter des Fachteams LiGa besteht in der kontinuierlichen Begleitung, Unterstützung und Förderung der zu betreuenden Klientinnen und Klienten. Nach Möglichkeit soll eine Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben erreicht werden.

Wir fördern die Entwicklung und Aufnahme beruflicher oder schulischer Aktivitäten sowie weiterer tagesstrukturierender Angebote. Die Klienten und Klientinnen sind zu keinerlei Arbeit verpflichtet, sollen sich aber nach Möglichkeit an den in der Familie anfallenden Aufgaben beteiligen. Gemeinsame Freizeitaktivitäten können zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beitragen. Frühere Interessen können wieder aktiviert oder neue Erlebnisfelder eröffnet werden.

Neben der Betreuung der Klientinnen und Klienten ist die Unterstützung und Beratung der Gastfamilien eine ebenso wichtige Aufgabe. Da die Familien in der Regel keine Vorerfahrun-gen mit psychisch erkrankten Menschen gemacht haben, können wir durch Informationen und Ratschlägen zu einem guten Zusammenleben beitragen. Der Kontakt zur Ursprungsfamilie wird, wenn gewünscht, ebenfalls von uns unterstützt. Einmal jährlich treffen sich alle Gastfamilien mit ihren Klienten und den Mitarbeitern des Fachteams LiGa in einem geselligen Rahmen.

Nach über dreißigjähriger Erfahrung seit Neubegründung der damaligen Psychiatrischen Familienpflege in Bonn können wir auf viele erfolgreiche Vermittlungen von Klientinnen und Klienten in Gastfamilien zurückblicken.

FInanzierung: Muss ich die Betreuung aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten? - NEIN.

Die Gastfamilien erhalten vom Landschaftsverband Rheinland für die Betreuung einer Klientin oder eines Klienten monatlich eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von derzeit 1.189 Euro. Die Höhe dieses Betrages ist unabhängig von der Betreuungsintensität. Die Familien müssen von der Aufwandentschädigung sämtliche Lebenshaltungskosten (Miete und Ernährung) für die Gastbewohnerinnen und -bewohner begleichen.

Die Klientinnen und Klienten erhalten neben einem monatlichen Bekleidungsgeld in Höhe von 25 € einen weiteren individuellen Betrag zur persönlichen Verfügung.

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LVR-Klinik Bonn

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