LiGa – Leben in Gastfamilien: Zuhause bedeutet mehr als Wohnen
Manchmal braucht ein Mensch keinen perfekten Ort – sondern einen sicheren Platz im Alltag.
Mit „LiGa – Leben in Gastfamilien“ begleiten Sie psychisch erkrankte Menschen auf ihrem Weg zurück in Gemeinschaft und Stabilität. Sie geben Struktur, Nähe und ein Zuhause auf Zeit – unterstützt durch ein erfahrenes Fachteam der LVR-Klinik Bonn.
Als Gastfamilie schenken Sie einem Menschen nicht nur Wohnraum, sondern Zugehörigkeit, Sicherheit und neue Perspektiven.
Viele psychisch erkrankte Menschen wünschen sich keinen anonymen Alltag in einer Einrichtung, sondern echte Gemeinschaft, gemeinsame Mahlzeiten und einen festen Platz im Leben.
Dabei müssen Sie keine therapeutische Ausbildung mitbringen. Entscheidend sind Offenheit, Geduld und Menschlichkeit.
Begleitet. Unterstützt. Gut vorbereitet.
Die Aufnahme eines Menschen wirft Fragen auf – und das ist völlig normal. Deshalb werden Sie durch das LiGa-Team fachlich begleitet und unterstützt.
Sie erhalten:
- feste Ansprechpartner*innen
- regelmäßige Hausbesuche
- persönliche Beratung
- Unterstützung im Alltag
- Hilfe in schwierigen Situationen
So entsteht Sicherheit – für Sie und für den Gast.
Häufige Fragen zu LiGa
Was wünschen wir uns von den Gastfamilien?
Wie läuft die Vermittlung?
Unsere Leistung: Begleitung. Unterstützung. Förderung.
Finanzierung: Muss ich die Betreuung aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten? - NEIN.
Zielgruppe: Welche Menschen werden in Gastfamilien aufgenommen?
Das Leben in Gastfamilien kommt für Menschen in Betracht, die aufgrund von Krankheitsfolgen entweder nicht mehr oder noch nicht wieder in der Lage sind, eigenständig in einer eigenen Wohnung zu leben. Die Klient*innen benötigen Anregung und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags, bei der Gestaltung von Beziehungen, der Tagesstrukturierung, ihrer Freizeitgestaltung und bei der Gesundheitsfürsorge.
Häufig leiden sie unter mangelndem Antrieb, sozialen Ängsten, depressiven Verstimmungen und Verlust der früheren Leistungsfähigkeit. Von einer Vermittlung ausgeschlossen sind Menschen, die zu aggressivem Verhalten neigen, akut selbstmordgefährdet sind, ihr Suchtverhalten nicht kontrollieren können oder bettlägerig pflegebedürftig sind.
Was wünschen wir uns von den Gastfamilien?
Die Gastfamilien stellen mindestens ein möbliertes Zimmer und die Nutzung des gemeinsamen Wohnbereichs zur Verfügung. Wir erwarten von den Familien die Bereitschaft, eine*n Gastbewohner*in freundlich und engagiert und mit einer notwendigen Gelassenheit wie ein Familienmitglied bei sich aufzunehmen. Die Familien sollen in der Lage sein, sich in einzufühlen und auf störendes Verhalten angemessen zu reagieren. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist die Bereitschaft, mit den Mitarbeitenden unseres Fachteams eng und vertrauensvoll zusammen zu arbeiten.
Unsere Gastfamilien werden in einem von unserem Fachteam durchgeführten Bewerbungsverfahren ausgewählt.
Wie läuft die Vermittlung?
Interessierte Familien oder auch Einzelpersonen werden nach telefonischer Vorinformation von uns zu Hause besucht. Im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs werden die räumlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft. Erscheint die Familie für eine Zusammenarbeit geeignet, wird ein*e passende*r Klient*in der Familie im Rahmen eines unverbindlichen Hausbesuchs vorgestellt, um beiden Seiten Gelegenheit zu geben, sich kennen zu lernen. Danach kann ein mehrtägiges Probewohnen in der Gastfamilie folgen. Bei einem positiven Verlauf des Probewohnens kann der*die Klient*in nach Klärung der kostentechnischen Fragen bei der Gastfamilie einziehen.
Unsere Leistung: Begleitung. Unterstützung. Förderung.
Bereits in der Vermittlungsphase werden Sie von einem*einer unserer Mitarbeiter*in begleitend unterstützt. Diese*r Mitarbeitende wird dann auch nach der Aufnahme des*der Klient*in für Sie zuständig sein. Die Besuchsfrequenz orientiert sich an den Bedürfnissen der Familie und ihrem neuen Gast. Wir besuchen Sie in der Regel wöchentlich. In Krisensituationen wird die Betreuungsintensität intensiviert, so dass ein stationärer Aufenthalt oftmals vermieden werden kann. Die psychiatrische Betreuung übernimmt ein*e niedergelassene*r Fachärzt*in. Ein*e Hausärzt*in trägt die allgemeinmedizinische Verantwortung.
Die Aufgabe der Mitarbeitenden des Fachteams LiGa besteht in der kontinuierlichen Begleitung, Unterstützung und Förderung der zu betreuenden Klient*innen. Nach Möglichkeit soll eine Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben erreicht werden.
Wir fördern die Entwicklung und Aufnahme beruflicher oder schulischer Aktivitäten sowie weiterer tagesstrukturierender Angebote. Die Klient*innen sind zu keinerlei Arbeit verpflichtet, sollen sich aber nach Möglichkeit an den in der Familie anfallenden Aufgaben beteiligen. Gemeinsame Freizeitaktivitäten können zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beitragen. Frühere Interessen können wieder aktiviert oder neue Erlebnisfelder eröffnet werden.
Neben der Betreuung der Klient*innen ist die Unterstützung und Beratung der Gastfamilien eine ebenso wichtige Aufgabe. Da die Familien in der Regel keine Vorerfahrungen mit psychisch erkrankten Menschen gemacht haben, können wir durch Informationen und Ratschlägen zu einem guten Zusammenleben beitragen. Der Kontakt zur Ursprungsfamilie wird, wenn gewünscht, ebenfalls von uns unterstützt. Einmal jährlich treffen sich alle Gastfamilien mit ihren Klient*innen und den Mitarbeitenden des Fachteams LiGa in einem geselligen Rahmen.
Nach über vierzigjähriger Erfahrung seit Neubegründung der damaligen Psychiatrischen Familienpflege in Bonn können wir auf viele erfolgreiche Vermittlungen von Klient*innen in Gastfamilien zurückblicken.
Finanzierung: Muss ich die Betreuung aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten? - NEIN.
Die Gastfamilien erhalten vom Landschaftsverband Rheinland für die Betreuung eines*einer Klient*in monatlich eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von derzeit 1.189 Euro. Die Höhe dieses Betrags ist unabhängig von der Betreuungsintensität. Die Familien müssen von der Aufwandentschädigung sämtliche Lebenshaltungskosten (Miete und Ernährung) für die Gastbewohner*innen begleichen.
Die Klient*innen erhalten neben einem monatlichen Bekleidungsgeld in Höhe von 25 € einen weiteren individuellen Betrag zur persönlichen Verfügung.