Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen und Nachteilsausgleiche
Broschüren und weitere Informationen
Der Schwerbehindertenausweis ist ein Dokument, welches nachweist, dass eine Behörde die Teilhabebeeinträchtigung durch eine Behinderung geprüft hat. Er kann hilfreich sein, wenn weitere Hilfen beantragt werden - so z.B. bei der Beantragung einer Integtationshilfe oder dem Schultransport. Im Berufsleben hat man besondere Vorteile (Einstellungsverfahren, Urlaubstage, Kündigung).
Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
Der Schwerbehindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt mit einem Formular beantragt.
Das Versorgungsamt prüft nach Aktenlage, d.h. in der Regel ist keine Begutachtung notwendig. Es wird empfohlen, dem Antrag aussagekräftige Arztbriefe, Befunde oder Berichte beizulegen.
Der Schwerbehindertenausweis soll Nachteile, die durch die Beeinträchtigung entstehen, ausgleichen. Die Nachteilsausgleiche richten sich nach den vergebenen Merkzeichen.
Es gibt folgende Merkzeichen:
- G - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
- B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
- TBl - Taubblind
- H - Hilflosigkeit
- 1. Kl - Notwendigkeit für die Benutzung der 1. Wagenklasse
- Bl - Blindheit
- Gl - Gehörlosigkeit
Merkzeichen und Nachteilsausgleiche
Hier finden Sie eine Übersicht über die notwendigen Voraussetzungen für die Merkzeichen und die möglichen Nachteilsausgleiche:
Broschüren und weitere Informationen
Auf der Seite der Stadt Bonn finden Sie weitere Informationen zum Schwerbehidnertenausweis. Es gibt verschiedene Broschüren, die über den Schwerbehindertenausweis und weitere Hilfen informieren. Außerdem gibt es eine Broschüre zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben.