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18 Werden mit Beeinträchtigung

18 werden mit Beeinträchtigung

Mit Erreichen des 18. Lebensjahrs verändert sich auch die rechtliche Situation. Für junge Erwachsene mit Beeinträchtigung ist es daher sinnvoll, vorzeitig zu überlegen, welche weiterführende Unterstützung benötigt wird. So kann es z.B. sinnvoll sein eine gesetzliche Betreuung zu beantragen.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. hat für diese Lebensphase eine umfassende Broschüre erstellt. Sie ist auf der Seite des bvkm zum Download verfügbar oder kann dort in Druckversion bestellt werden:

Rechtliche Betreuung

Die Betreuungsstelle Bonn bietet Beratung und Unterstützung bei der Beantragung einer gesetzlichen Betreuung für psychisch kranke, geistig, seelisch oder körperlich behinderte Menschen und deren Angehörige.

Auch zum Thema Vollmachten finden Sie hier Beratung, Broschüren und Muster.

An dieser Stelle finden Sie einen Flyer zum Thema rechtliche Betreuung und Vorsorge. Hier sind naben der Betreuungsstelle der Stadt Bonn noch weitere Beratungs- und Unterstützungsstellen aufgeführt.

Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen und Broschüren zum Thema Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht:

Betreuungsrecht und Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache

Hier finden Sie Links für Informationen und Vorlagen über das Betreuungsrecht und die Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache. Exemplarisch haben wir an dieser Stelle einige Versionen aufgeführt:

Ich sorge für mich! Vollmacht in leichter Sprache (bvkm)

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Vorsorgevollmacht. In der Broschüre ist ebenso ein Beispiel für eine Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache aufgeführt.

SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste in der Stadt Freiburg e.V.

Hier finden Sie einen Vordruck für eine Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache.

Beruf

Mit zunehmendem Alter wird auch die berufliche Perspektive wichtiger.

Die Arbeitsagentur Abteilung Reha unterstützt in der Wahl der Ausbildung.

Auch der Integrationsfachdienst kann passende Angebote vermitteln. Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis oder der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Der Integrationsfachdienst bietet auch Beratung und Unterstützung für den Übergang Schule/Beruf.

An dieser Stelle finden Sie eine passende Suchmaske, um den zugehörigen Ansprechpartner des Integrationsfachdienstes für Ihre Region zu finden:

Nützliche Links

Zertifizierungen

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Kontakt

LVR-Klinik Bonn

Kaiser-Karl-Ring 20
53111 Bonn

Telefon +49 (0) 228 551-1
Telefax +49 (0) 228 551-2867

E-Mail klinik-bonn@lvr.de