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Unterstützte Kommunikation

Spezialambulanz für Unterstützte Kommunikation (UK)

Kind am Tisch vor kleinem Computer Display.
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Sie haben Fragen zu:

  • Was ist eigentlich Unterstützte Kommunikation (UK)?
  • Wie können wir mit unserem Kind kommunizieren?
  • Ist UK überhaupt sinnvoll für unser Kind?
  • Kann die Sprachentwicklung unterstützt werden?
  • Welche Methoden gibt es? Und welche ist für unser Kind die richtige?
  • Welches Hilfsmittel können wir für unser Kind verwenden?
  • Wie können wir Kommunikationshilfsmittel beantragen?

Unterstützte Kommunikation (UK) – was ist das?

  • Kinder und Erwachsene die nicht oder wenig sprechen können, werden in ihrer Kommunikation unterstützt
  • Es werden Alternativen zum Kommunizieren angeboten, wenn die verbale Sprache nicht ausreicht
  • So kann auch die Sprachentwicklung unterstützt werden
  • Indikation bei körperlicher Behinderung, geistiger Behinderung, Intelligenzminderung, Autismus, genetischen Syndromen, schwerer Sprachentwicklungsstörung, Sprachverständnisstörungen
  • Es gibt nicht-elektronische Hilfen (Gebärden, Kommunikationsordner, Tafeln und Symbolen)
  • Es gibt elektronische Hilfsmittel (Taster, Kommunikationsgeräte (sogenannte „Talker“))
  • Sich äußern können und durch Symbole eine Situation besser zu verstehen, kann auch herausfordernde Verhaltensweisen reduzieren

Das machen wir in der Spezialambulanz für Unterstützte Kommunikation:

  • Erhebung und Beratung zur Kommunikationsentwicklung ihres Kindes
  • Einschätzung des Sprach- und Situationsverständnis
  • Individuelle Beratung zum Thema UK
  • Beratung zu unterschiedlichen Methoden der UK
  • Individuelle Erprobung und Anleitung von UK Maßnahmen
  • Herstellerunabhängige Anleitung und Erprobung von nicht-elektronischen und elektronischen UK Hilfsmitteln
  • Zusammenarbeit mit Rehafirmen
  • Anleitung von allen Bezugspersonen aus Schule oder Kindergarten, I-Kräften, Therapeuten, Familienhilfen
  • Beratung zum Thema Arbeitsplatzausstattung
  • Beratung zum Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln z.B. bei LRS (Lese-Rechtschreib-Störung, Dyslexie) im Rahmen des Nachteilsausgleichs
  • Beantragung von Hilfsmitteln bei Ihrer Krankenkasse

Für eine Beratung in unserer Spezialambulanz für Unterstützte Kommunikation benötigen Sie einen Überweisungsschein für das Kinderneurologische Zentrum (SPZ) von Ihrem Kinderarzt. Bei Fragen wenden Sie sich an nebenstehende Kontaktmöglichkeiten (Frau Gosse oder Frau Schwenzfeier).

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Kontakt

LVR-Klinik Bonn

Kaiser-Karl-Ring 20
53111 Bonn

Telefon +49 (0) 228 551-1
Telefax +49 (0) 228 551-2867

E-Mail klinik-bonn@lvr.de