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Unterstützte Kommunikation

Kind am Tisch vor kleinem Computer Display.
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Sie haben Fragen zu:

  • Was ist eigentlich Unterstützte Kommunikation (UK)?
  • Wie können wir mit unserem Kind kommunizieren?
  • Ist UK überhaupt sinnvoll für unser Kind?
  • Kann die Sprachentwicklung unterstützt werden?
  • Welche Methoden gibt es? Und welche ist für unser Kind die richtige?
  • Welches Hilfsmittel können wir für unser Kind verwenden?
  • Wie können wir Kommunikationshilfsmittel beantragen?

Spezialambulanz für Unterstützte Kommunikation (UK)

Unterstützte Kommunikation (UK) – was ist das?

  • Kinder und Erwachsene die nicht oder wenig sprechen können, werden in ihrer Kommunikation unterstützt
  • Es werden Alternativen zum Kommunizieren angeboten, wenn die verbale Sprache nicht ausreicht
  • So kann auch die Sprachentwicklung unterstützt werden
  • Indikation bei körperlicher Behinderung, geistiger Behinderung, Intelligenzminderung, Autismus, genetischen Syndromen, schwerer Sprachentwicklungsstörung, Sprachverständnisstörungen
  • Es gibt nicht-elektronische Hilfen (Gebärden, Kommunikationsordner, Tafeln und Symbolen)
  • Es gibt elektronische Hilfsmittel (Taster, Kommunikationsgeräte (sogenannte „Talker“))
  • Sich äußern können und durch Symbole eine Situation besser zu verstehen, kann auch herausfordernde Verhaltensweisen reduzieren

Das machen wir in der Spezialambulanz für Unterstützte Kommunikation:

  • Erhebung und Beratung zur Kommunikationsentwicklung Ihres Kindes
  • Einschätzung des Sprach- und Situationsverständnis
  • Individuelle Beratung zum Thema UK
  • Beratung zu unterschiedlichen Methoden der UK
  • Individuelle Erprobung und Anleitung von UK Maßnahmen
  • Herstellerunabhängige Anleitung und Erprobung von nicht-elektronischen und elektronischen UK Hilfsmitteln
  • Zusammenarbeit mit Rehafirmen
  • Anleitung von allen Bezugspersonen aus Schule oder Kindergarten, I-Kräften, Therapeuten, Familienhilfen
  • Beratung zum Thema Arbeitsplatzausstattung
  • Beratung zum Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln z.B. bei LRS (Lese-Rechtschreib-Störung, Dyslexie) im Rahmen des Nachteilsausgleichs
  • Beantragung von Hilfsmitteln bei Ihrer Krankenkasse

Für eine Beratung in unserer Spezialambulanz für Unterstützte Kommunikation benötigen Sie einen Überweisungsschein für das Kinderneurologische Zentrum (SPZ) von Ihrem*Ihrer Kinderärzt*in. Bei Fragen wenden Sie sich an nebenstehende Kontaktmöglichkeiten.

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Kontakt

LVR-Klinik Bonn

Kaiser-Karl-Ring 20
53111 Bonn

Telefon +49 (0) 228 551-1
Telefax +49 (0) 228 551-2867

E-Mail klinik-bonn@lvr.de