Unterstützte Kommunikation
Sie haben Fragen zu:
- Was ist eigentlich Unterstützte Kommunikation (UK)?
- Wie können wir mit unserem Kind kommunizieren?
- Ist UK überhaupt sinnvoll für unser Kind?
- Kann die Sprachentwicklung unterstützt werden?
- Welche Methoden gibt es? Und welche ist für unser Kind die richtige?
- Welches Hilfsmittel können wir für unser Kind verwenden?
- Wie können wir Kommunikationshilfsmittel beantragen?
Spezialambulanz für Unterstützte Kommunikation (UK)
Unterstützte Kommunikation (UK) – was ist das?
- Kinder und Erwachsene die nicht oder wenig sprechen können, werden in ihrer Kommunikation unterstützt
- Es werden Alternativen zum Kommunizieren angeboten, wenn die verbale Sprache nicht ausreicht
- So kann auch die Sprachentwicklung unterstützt werden
- Indikation bei körperlicher Behinderung, geistiger Behinderung, Intelligenzminderung, Autismus, genetischen Syndromen, schwerer Sprachentwicklungsstörung, Sprachverständnisstörungen
- Es gibt nicht-elektronische Hilfen (Gebärden, Kommunikationsordner, Tafeln und Symbolen)
- Es gibt elektronische Hilfsmittel (Taster, Kommunikationsgeräte (sogenannte „Talker“))
- Sich äußern können und durch Symbole eine Situation besser zu verstehen, kann auch herausfordernde Verhaltensweisen reduzieren
Das machen wir in der Spezialambulanz für Unterstützte Kommunikation:
- Erhebung und Beratung zur Kommunikationsentwicklung Ihres Kindes
- Einschätzung des Sprach- und Situationsverständnis
- Individuelle Beratung zum Thema UK
- Beratung zu unterschiedlichen Methoden der UK
- Individuelle Erprobung und Anleitung von UK Maßnahmen
- Herstellerunabhängige Anleitung und Erprobung von nicht-elektronischen und elektronischen UK Hilfsmitteln
- Zusammenarbeit mit Rehafirmen
- Anleitung von allen Bezugspersonen aus Schule oder Kindergarten, I-Kräften, Therapeuten, Familienhilfen
- Beratung zum Thema Arbeitsplatzausstattung
- Beratung zum Einsatz von elektronischen Hilfsmitteln z.B. bei LRS (Lese-Rechtschreib-Störung, Dyslexie) im Rahmen des Nachteilsausgleichs
- Beantragung von Hilfsmitteln bei Ihrer Krankenkasse
Für eine Beratung in unserer Spezialambulanz für Unterstützte Kommunikation benötigen Sie einen Überweisungsschein für das Kinderneurologische Zentrum (SPZ) von Ihrem*Ihrer Kinderärzt*in. Bei Fragen wenden Sie sich an nebenstehende Kontaktmöglichkeiten.