Sozialdienst
Die Folgen psychischer Erkrankungen beschränken sich nicht nur auf gesundheitliche Aspekte, sondern haben auch psychosoziale Konsequenzen, als unmittelbare Folge der Erkrankung, z.B. reduziertes Leistungsvermögen im Bereich Arbeit und/oder verändertes Sozialverhalten im Bereich Beziehung.
Erfassung von Ressourcen und psychosoziale Anamnese
Einzelfallbezogene Beratung
Soziale Gruppenarbeit
Koordination von Hilfeprozessen und Hilfsangeboten
Wer ist für mich bzw. meine Angehörigen zuständig?
Soziale Beratung: Wiedereingliederung ist das Ziel
Die soziale Beratung in der stationären und ambulanten Behandlung stellt durch die Einbeziehung der Alltagswelt der Patient*innen sowie der sozialen Aspekte der Erkrankung neben medizinischer Behandlung und Pflege die dritte Säule im ganzheitlichen Gesundheitskonzept dar. Die interdisziplinäre Arbeitsweise des Sozialen Dienstes ist gekennzeichnet durch die Einbindung in die multiprofessionellen Behandlungsteams der Klinik. Der Sozialdienst versteht sich als Brücke zwischen Klinik und den wohnortnahen psychosozialen Versorgungsträgern mit dem Ziel einer nachhaltigen Behandlung.
Hierbei geht es vorrangig um:
- Erkenntnis und Diagnose von sozialen Problemen
- Klärungen und Entwürfe von Hilfsmöglichkeiten
- Unterstützung und Hilfe in der Erschließung von vorhandenen Fähigkeiten
- Netzwerkarbeit (z.B. Mitarbeit im Arbeitskreis Demenz, Arbeitskreis Frühe Hilfen und Netzwerk für Kinder psychisch kranker Eltern)
Ziel ist es, die Patient*innen mit den fachlichen Methoden der Sozialen Arbeit in die Gesellschaft einzugliedern, vorhandene Kompetenzen und die soziale Integration zu fördern, zu erhalten bzw. wieder herzustellen. Zielführend ist hierbei der Gedanke des „Empowerments", im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe unter Berücksichtigung individueller Möglichkeiten, Fähigkeiten, Ressourcen und Wünsche.
Erfassung von Ressourcen und psychosoziale Anamnese
- Erstellung der Sozialanamnese mit dem Ziel der Klärung der individuellen Lebenssituation
- Psychosoziale Diagnostik, Abklärung der sozialen Situation, mit dem Ziel soziale Probleme und deren Ursachen zu erkennen. Dies dient zur Auftragsklärung und Durchführung des Entlassungsmanagements
- Mitwirkung in multiprofessionellen Teams zur Entwicklung der entsprechenden Behandlungs- und Therapieplanungen
- Klärung von Anspruchsvoraussetzungen gegenüber Leistungsträgern sowie Hilfen zur finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts
Einzelfallbezogene Beratung
- problemlösungsorientierte Einzelgespräche
- Hilfestellung bei der Verwirklichung der Ziele
- Beratung in sozialen und sozialrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung im Bezug auf psychosoziale Konflikte und Krisen
- sozialtherapeutisches Kompetenztraining
- Wiedereingliederungsmaßnahmen im Bereich Wohnen, Arbeit, Beziehungen, Freizeit und Gesundheit
- Beratung von Angehörigen, Betreuern und sonstigen Bezugspersonen
Soziale Gruppenarbeit
- soziales Kompetenztraining
- Psychoedukation
- Motivationsgruppen
- Soziotherapie
- Angehörigengruppe
Koordination von Hilfeprozessen und Hilfsangeboten
- Klärung von Art und Umfang der erforderlichen Hilfeleistungen
- Information über die Angebote und Weiterbehandlungsmöglichkeiten
- Vernetzung von sozialen Hilfsangeboten
- Vermittlung von Patient*innen in weiterführende Einrichtungen
- Einleitung von Maßnahmen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation (in Abstimmung mit dem ärztlichen Dienst)
- Zusammenarbeit mit Ämtern, Behörden, Trägern und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs
- Beratung über Möglichkeiten poststationärer Angebote, Kontaktherstellung, Kooperation und Vermittlung zu externen Institutionen und Einrichtungen
Wer ist für mich bzw. meine Angehörigen zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Abteilung und Station, in der Sie behandelt werden:
Ansprechpersonen – nach Namen sortiert [Datei ist nicht barrierefrei] (PDF, 331 kB)
Ansprechpersonen – nach Abteilung sortiert [Datei ist nicht barrierefrei] (PDF, 330 kB)